Vergütung auch für auftragslos erbrachte Leistungen – Führt der Auftragnehmer auf Anweisung des Architekten geänderte oder zusätzliche Leistungen aus, scheitert ein Vergütungsanspruch aus § 2 Nummer 5 bzw. 6 VOB/B an der fehlenden Anordnung des Auftraggebers. Zum Artikel
Vergütung auch für auftragslos erbrachte Leistungen
Januar 30, 2008 von sebby2