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Vergütung auch für auftragslos erbrachte Leistungen – Führt der Auftragnehmer auf Anweisung des Architekten geänderte oder zusätzliche Leistungen aus, scheitert ein Vergütungsanspruch aus § 2 Nummer 5 bzw. 6 VOB/B an der fehlenden Anordnung des Auftraggebers. Zum Artikel 

Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für Kinder – Gerade wurde dieser Beitrag veröffentlicht:

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